Gesellschaftliches Engagement

Wir sind davon überzeugt, dass die Ausübung des Anwaltsberufs ein Privileg ist, das die Verantwortung mit sich bringt, eigenes Wissen zugunsten weniger privilegierter Personen und Gruppen sowie zum Nutzen unseres Berufsstandes einzusetzen. Seit Gründung der Kanzlei ist es uns daher ein besonderes Anliegen, einen positiven gesellschaftlichen Beitrag zu leisten und Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, zu unterstützen. Zu diesem Zweck übernehmen wir Ämter im öffentlichen Dienst, erbringen Rechtsberatung unentgeltlich und engagieren uns im gemeinnützigen Bereich.

Cleary Gottliebs Engagement zugunsten der Allgemeinheit lässt sich bis zu den Gründern der Kanzlei zurückverfolgen. Henry J. Friendly war beispielsweise als Chief Judge des U.S. Court of Appeals for the Second Circuit tätig, während George W. Ball die Funktion des stellvertretenden US-Außenministers sowie des US-Botschafters bei den Vereinten Nationen innehatte. Fowler Hamilton war wiederum als Direktor der U.S. Agency for International Development tätig. Seither bekleiden unsere Partnerinnen und Partner regelmäßig wichtige Ämter, wie etwa das des Direktors der Corporation Finance Division der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC oder das Amt des steuerpolitischen Beraters des US-amerikanischen Finanzministeriums. Viele unserer Anwältinnen und Anwälte haben zudem als wissenschaftliche Mitarbeiter von Richtern am U.S. Supreme Court und am Europäischen Gerichtshof gearbeitet.

In der Tradition unserer Gründer und ihrer Ideale leistet Cleary Gottlieb heute etwa 60.000 Stunden ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit pro Jahr. Dazu zählt beispielsweise die unentgeltliche Rechtsberatung von Mandanten zu Fragen des Einwanderungsrechts, in Strafverfahren und Fällen drohender Todesstrafe, in familienrechtlichen Angelegenheiten sowie im Bereich der Künste, die Unterstützung wohltätiger Organisationen sowie die Beratung bei Mietstreitigkeiten und der Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus. In diesem Zusammenhang arbeiten wir mit verschiedenen Organisationen zusammen, die unseren Anwälten vielfältige Möglichkeiten eröffnen, ihren persönlichen Beitrag zu unserer gemeinnützigen Praxis zu leisten. So unterstützt Cleary Gottlieb die Organisation ACCION NY, die Kleinstunternehmen unentgeltlich berät und dadurch einen Beitrag zum Aufbau erfolgreicher Geschäftsbetriebe leistet sowie soziale Zwecke erfüllt.

Im Jahr 1968 hat Cleary Gottlieb als erste Kanzlei ein Programm eingeführt, das es Anwältinnen und Anwälten ermöglicht, bezahlten Sonderurlaub zu nehmen, um bei ausgewählten Organisationen zu arbeiten. Darüber hinaus gewähren wir Stipendien für die Arbeit bei der Legal Aid Society und in der Harvard Law School Immigration and Refugee Clinic.

Soziales Engagement in der örtlichen Gemeinschaft ist uns besonders wichtig. So rief Cleary Gottlieb 1991 eine Partnerschaft mit der Washington Irving High School (WIHS), einer öffentlichen New Yorker Schule, ins Leben, um einen Beitrag zur Förderung des Schulsystems in New York zu leisten. Im Rahmen dieser Partnerschaft unterstützen Mitarbeiter von Cleary Gottlieb Schüler als Mentoren, Tutoren und Berater, um sie auf das College und ihr späteres Leben vorzubereiten. Außerdem finanziert die Kanzlei jährliche Veranstaltungen, auf denen die Schüler dieser Schule ihr Wissen und ihre künstlerischen Talente präsentieren können.

Unser Büro in Washington engagiert sich ebenfalls für das Gemeinwohl und arbeitet regelmäßig mit Bürgerrechtsvereinigungen und wohltätigen Organisationen zusammen. Unsere Anwältinnen und Anwälte setzen sich dabei unter anderem für die Rechte von Obdachlosen ein, vertreten Asylbewerber, kämpfen für die Einrichtung behindertengerechter Zugänge zu öffentlichen Gebäuden und treten in Fällen der Vernachlässigung oder des Missbrauchs von Kindern als Prozesspfleger auf. Außerdem unterstützen wir wohltätige Einrichtungen bei der Anerkennung ihres Gemeinnützigkeitsstatus und helfen internationalen Organisationen bei der Erweitung ihrer Mikrokredit-Programme.

Ehrenamtliche Tätigkeiten werden in allen Büros der Kanzlei ausgeübt. In London war Cleary Gottlieb beispielsweise die zweite US-amerikanische Kanzlei, die das Joint Protocol for Pro Bono Legal Work unterzeichnete. Außerdem engagiert sich das Londoner Büro bei LawWorks (ehemals Solicitors Pro Bono Group), der führenden Stelle für ehrenamtliche juristische Projekte in Großbritannien, und unterstützt das „Twinning“-Programm der Citizen Foundation, in dessen Rahmen unsere Anwältinnen und Anwälte mit Studierenden über den Stellenwert des Rechts in der Gesellschaft diskutieren.
Pro Bono Practice Annual Report

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