|
Cleary Gottliebs langjähriges Engagement im öffentlichen Sektor lässt sich bis zu drei Gründern der Kanzlei zurückverfolgen: George W. Ball war Staatssekretär und US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, Fowler Hamilton Leiter der US-Behörde für Internationale Entwicklung und Henry J. Friendly oberster Richter eines US-Bundesrevisionsgerichts.
Dass Cleary Gottlieb als erste internationale Kanzlei in Europa tätig wurde, ging unmittelbar auf die enge Beziehung zwischen George Ball und Jean Monnet, dem Hauptarchitekten der Europäischen Gemeinschaft, zurück. Unter der Federführung George Balls beriet Cleary Gottlieb das französische Planungsamt, die zentrale Behörde für den Wiederaufbau Nachkriegsfrankreichs unter der Leitung von Jean Monnet. In diesem Zusammenhang war die Kanzlei maßgeblich an der Umsetzung des Marshallplans und der Erarbeitung eines Wirtschaftsplans für das Nachkriegseuropa beteiligt. Damit war ein wesentlicher Grundstein für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gelegt, die im Jahr 1951 durch den Vertrag von Paris als erste Vertragsorganisation der Europäischen Union errichtet wurde.
Cleary Gottlieb berät und vertritt weltweit führende Finanzinstitute, international tätige Gesellschaften und – in bestimmten Fällen – auch deren Führungskräfte zu einem breiten Spektrum regulatorischer und strafrechtlicher Angelegenheiten. Zu unseren Partnern in diesem Bereich zählen unter anderem zehn ehemalige US-Bundesanwälte, von denen einer als verantwortlicher Bezirksstaatsanwalt für den New Yorker Southern District fungierte, drei ehemalige General Counsel der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht SEC sowie ein ehemaliger General Counsel der Federal Deposit Insurance Corporation. Das Team berät sich regelmäßig mit Partnern, die in besonderem Maße für Erfahrung und Glaubwürdigkeit im Umgang mit diesen Behörden stehen, darunter frühere hochrangige Beamte der Kartellrechtsabteilung des Justizministeriums und der Federal Trade Commission. Die Praxismitglieder arbeiten je nach Bedarf mit Partnerinnen und Partnern aus den Bereichen des Kartell-, Bank- und Steuerrechts zusammen, so dass unsere Mandanten stets von der Expertise und den Ressourcen der gesamten Kanzlei profitieren.
Im Zuge der Bekämpfung der globalen Finanzkrise waren unsere Anwältinnen und Anwälte maßgeblich an aufsichtsrechtlichen Reformen beteiligt und haben Unternehmen der Finanzbranche in verschiedenen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beraten.
Regelmäßig unterstützt die Kanzlei gemeinnützige Organisationen etwa durch unentgeltliche Rechtsberatung. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind in nationalen und internationalen Anwaltskammern, kommunalen Organisationen, Schulen und Krankenhäusern tätig und unterstützen private Initiativen in den Bereichen Kunst, Soziales, Bürgerrechte, Bildung und Umwelt.
In den Vereinigten Staaten bekleiden derzeit auch einige ehemalige Partnerinnen und Partner unserer Kanzlei wichtige öffentliche Ämter. Hierzu zählen unter anderem ein General Counsel und Senior Policy Director der Securities and Exchange Commission sowie ein Senior Restructuring Officer des US-Bundesfinanzministeriums.
|