Eine Übersicht unserer Praxis nach Regionen

Cleary Gottlieb übernimmt regelmäßig bedeutende Mandate in:

        den Vereinigten Staaten
        Europa
        Asien
        Lateinamerika

Vereinigte Staaten

Cleary Gottlieb wurde 1946 mit der gleichzeitigen Eröffnung der Büros in New York und Washington gegründet und ist heute als eine der führenden Anwaltskanzleien in den Vereinigten Staaten anerkannt. So belegt die Kanzlei seit Einführung der „A-List“ durch die Fachzeitschrift The American Lawyer im Jahr 2003 ununterbrochen einen Platz unter den zehn besten US-amerikanischen Kanzleien dieser Rangliste. Die Einstufung basiert auf einer Vielzahl von Faktoren, zu denen neben unserem geschäftlichen Erfolg unter anderem auch unser Engagement im Bereich der pro bono-Rechtsberatung zählt.

Unsere Anwältinnen und Anwälte in den Vereinigten Staaten beraten in- und ausländische Mandanten im Rahmen von oft komplexen Transaktionen und arbeiten dabei regelmäßig eng mit den anderen Büros der Kanzlei zusammen. Viele unserer US-amerikanischen Anwältinnen und Anwälte verfügen über internationale Erfahrung und waren für mehrere Jahre in den europäischen und asiatischen Büros der Kanzlei tätig. Auf diese Weise haben sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in Bezug auf die Abwicklung internationaler Transaktionen beständig weiterentwickelt. Da zudem keines unserer Büros in bestimmte Abteilungen unterteilt ist, verfügen viele unserer Anwältinnen und Anwälte über Erfahrungen in mehreren Praxisbereichen.

Mit über 500 Anwältinnen und Anwälten ist unser Büro in New York das größte Büro der Kanzlei und eine wichtige Schaltstelle für unsere Aktivitäten. In New York sind Anwälte aus allen wichtigen Praxisbereichen der Kanzlei tätig, so dass dieses Büro als beispielhaft für die umfassende Praxis von Cleary Gottlieb gilt.

Unser Büro in Washington ist das Zentrum unserer US-amerikanischen Kartell- und Aufsichtsrechtspraxis. Dort sind über 100 Anwältinnen und Anwälte tätig, die eng mit ihren Kollegen aus den europäischen Büros zusammenarbeiten. So können wir unsere Mandanten zu kartell- und aufsichtsrechtlichen Fragen aller Art, die sich bei komplexen Transaktionen in stark regulierten Branchen ergeben, umfassend beraten. Die aufsichtsrechtliche Praxis unseres Washingtoner Büros befasst sich unter anderem mit wertpapier- und bankrechtlichen Fragestellungen, Compliance-Themen sowie Fragen des Umwelt- und Energierechts. Darüber hinaus verfügt das Büro über eine anerkannte Praxis für Unternehmenstransaktionen. Die Anwältinnen und Anwälte aus diesem Bereich beraten in- und ausländische Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Rechtstreitigkeiten aller Art.

Europa

Cleary Gottlieb verfügt seit über 50 Jahren über eine starke Präsenz in Europa. Dabei hat sich die Kanzlei vor allem durch ihren Qualitätsanspruch und die Begleitung innovativer grenzüberschreitender Transaktionen einen Namen gemacht. Unser Ansehen in Europa ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass wir unsere Praxis nach den Bedürfnissen unserer Mandanten ausrichten und im Einklang damit beständig erweitert haben. Heute beschäftigt Cleary Gottlieb rund 500 Anwältinnen und Anwälte in acht europäischen Büros, die in bedeutenden Finanz- und Wirtschaftszentren angesiedelt sind.

Bereits im Jahre 1949 haben wir unser erstes ausländisches Büro in Paris eröffnet, wo wir Jean Monnet, den bedeutendsten Architekten der Europäischen Gemeinschaften, zunächst bei der Umsetzung des Marshall-Plans und später bei der Konzeption der Gründungsverträge für die Europäischen Gemeinschaften berieten. Es folgten Büroeröffnungen in Brüssel (1960), London (1971), Frankfurt und Moskau (1991), Rom (1998), Mailand (2001) und Köln (2004). Heute praktiziert mehr als ein Drittel unserer Anwältinnen und Anwälte in den europäischen Büros von Cleary Gottlieb. Jedes dieser Büros ist ein wesentlicher Bestandteil unserer weltweiten Praxis und zugleich fest in der lokalen Rechtsgemeinschaft verankert.

Die meisten unserer europäischen Partnerinnen und Partner stammen aus dem Land, in dem sie zugelassen sind und praktizieren. Dadurch verfügen unsere europäischen Büros nicht nur über fundierte Kenntnisse des lokalen Rechts, sondern auch über das erforderliche Verständnis der kulturellen und geschäftlichen Gepflogenheiten. Unser Büro in Paris wird beispielsweise als „die amerikanischste der französischen Anwaltskanzleien und die französischste der amerikanischen Anwaltskanzleien“ bezeichnet. Internationale Mandate betreuen unsere europäischen Anwältinnen und Anwälte oft in enger Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen und asiatischen Büros der Kanzlei. Die große Zahl US-amerikanischer Anwältinnen und Anwälte, die in unseren europäischen Büros tätig sind, versetzt uns zudem in die Lage, europäische Mandanten zu Fragen des US-amerikanischen Rechts umfassend zu beraten. Für die zunehmend komplexen und häufig grenzüberschreitenden Belange unserer Mandanten sind wir somit gut aufgestellt.

In Europa betreut Cleary Gottlieb vor allem Mandate aus den Bereichen M&A, Kapitalmarktrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Private Equity, Steuerrecht, internationales Handels- und Aufsichtsrecht, Restrukturierung, Insolvenzrecht, gewerbliche Schutzrechte und Rechtsstreitigkeiten. In vielen dieser Rechtsgebiete gelten unsere europäischen Anwältinnen und Anwälte als führend, so dass unsere europäischen Büros oft an viel beachteten und innovativen Transaktionen mitwirken. So hat beispielsweise unser Moskauer Büro bei der ersten Eurobond-Emission des russischen Staates, den beiden einzigen US-Börsengängen russischer Unternehmen seit der russischen Finanzkrise 1998, der Sanierung eines führenden russischen Versorgungsunternehmens und der Finanzierung des Blue-Stream-Projekts zum Bau und Betrieb einer Erdgasleitung von Russland durch das Schwarze Meer in die Türkei beraten.

Auch unsere Expansion in Europa ist dem Qualitätsanspruch von Cleary Gottlieb verpflichtet, zu dessen Erfüllung unsere kollegiale Firmenkultur einen wichtigen Beitrag leistet. Wir konzentrieren uns deshalb auch in Europa auf das organische Wachstum der Kanzlei und nicht – wie manche Wettbewerber – auf Übernahmen oder Fusionen mit lokalen Anwaltskanzleien. Dadurch ist gewährleistet, dass unsere Anwältinnen und Anwälte überall für dieselben Werte und denselben Qualitätsanspruch einstehen und sich als Teil eines globalen Teams verstehen, das Mandanten hilft, ihre Ziele zu erreichen oder sogar zu übertreffen.

Asien


Cleary Gottlieb gehört zu den ersten internationalen Kanzleien, die ein Büro in Asien eröffnet haben, und verfügt seit mehr als 25 Jahren über eine starke Präsenz in dieser Region. In Hongkong sind wir seit der Eröffnung unseres dortigen Büros im Jahr 1980 vertreten. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in Asien sind wir mit den dortigen Verhältnissen bestens vertraut und können asiatische Mandanten ebenso wie ausländische Mandanten, die in der Region geschäftlich tätig sind, umfassend beraten. Im Jahr 2006 eröffnete Cleary Gottlieb ein weiteres Büro in Peking, um dem wirtschaftlichen Wachstum Chinas und dem damit einhergehenden Beratungsbedarf unserer Mandanten angemessen Rechnung zu tragen. In Hongkong und Peking arbeiten heute etwa 40 Anwältinnen und Anwälte, von denen viele Mandarin als Muttersprache beherrschen. Unsere asiatische Praxis ist auf komplexe Transaktionen in den Bereichen Kapitalmarkt (Eigen- und Fremdkapital), M&A, Private Equity, Staatsverbindlichkeiten und Restrukturierungen spezialisiert. Dabei sind wir bereits seit langem in Nordasien (insbesondere China und Korea), zunehmend aber auch in Süd- und Südostasien tätig.

Cleary Gottliebs Beratungsspektrum in Asien ist breit gefächert. Unter anderem sind wir für die koreanische Regierung und koreanische Unternehmen tätig und haben die malaysische Regierung sowie die Republik Indonesien bei innovativen Finanzierungstransaktionen beraten. In jüngerer Zeit haben wir zudem bei vielen bedeutenden M&A-Transaktionen in Asien mitgewirkt. Hierzu zählen unter anderem die bislang größte Auslandsinvestition in Korea und der bislang einzige Erwerb eines chinesischen Finanzinstituts durch einen ausländischen Investor. Im Kapitalmarktbereich hat Cleary Gottlieb sechs der acht koreanischen Unternehmen beraten, die an der New York Stock Exchange notiert sind, und den bislang größten Börsengang eines koreanischen Unternehmens begleitet.

Lateinamerika

In Lateinamerika nimmt Cleary Gottlieb bereits seit über fünfzig Jahren eine führende Position unter den internationalen Kanzleien ein. Unsere Tätigkeit in der Region reicht weiter zurück als die aller anderen US-amerikanischen Kanzleien, die in Lateinamerika tätig sind. So waren wir an vielen bedeutenden Transaktionen beteiligt, die sich prägend auf die Geschäftswelt der gesamten Region ausgewirkt haben. Mehr als 80 unserer Anwältinnen und Anwälte sprechen Spanisch, und mehr als 25 Portugiesisch. Wir verfügen damit nicht nur über umfassendes Fachwissen, sondern auch über die erforderlichen Sprachkenntnisse, die eine reibungslose Kommunikation mit unseren Mandanten in Lateinamerika gewährleisten. Zu unseren bedeutendsten Mandaten in dieser Region zählen unter anderem die Entwicklung der Brady Bonds für Mexiko sowie die Beratung bei der Mehrzahl staatlicher Umschuldungen, einschließlich der historischen Umschuldung Argentiniens im Umfang von rund US$ 100 Mrd. Außerdem haben wir den ersten Börsengang am Novo Mercado der Wertpapierbörse von São Paulo begleitet.

Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit in Lateinamerika haben wir ein breites Spektrum an Mandaten betreut. Zu nennen sind insbesondere Kapitalmarkttransaktionen, Projektfinanzierungen, Joint Ventures, Privatisierungen, Fragen des Schuldenmanagements, Verbriefungstransaktionen, M&A, Technologietransfers sowie Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren. In nahezu jedem lateinamerikanischen Land haben wir an der Finanzierung von Projekten zur Gewinnung von Rohstoffen, im Bereich der Stromversorgung und des Verkehrswesens, der Industrialisierung und der Infrastrukturentwicklung mitgewirkt. Dabei haben wir innovative Finanzierungsmodelle für Mandanten in Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, der Dominikanischen Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama und Venezuela entwickelt.

Mit vierzehn Büros in Asien, Europa, Lateinamerika und den Vereinigten Staaten können wir Mandanten kompetent und effizient über geografische und rechtliche Grenzen hinweg beraten. Unsere lateinamerikanische Praxis zeichnet sich daher nicht nur durch gute Kenntnisse der regionalen Verhältnisse aus. Sie arbeitet vielmehr auch transaktionsbezogen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern und Rechtsgebieten eng zusammen.

In Lateinamerika wurde Cleary Gottlieb während der vergangenen 20 Jahre von der Fachzeitschrift LatinFinance jeweils als „beste Kanzlei“ ausgezeichnet. Bei den Chambers Awards for Excellence erhielten wir 2008 die Auszeichnung „Latin American Investment Team of the Year“. Außerdem ist Cleary Gottlieb die einzige Kanzlei, die in der Erstausgabe von Chambers Latin America in den Bereichen Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht/M&A zur Spitzengruppe für Gesamtlateinamerika gezählt wurde.