Cleary Gottlieb berät Mandanten überall auf der Welt und übernimmt regelmäßig bedeutende Mandate in:
den Vereinigten Staaten Europa Asien Lateinamerika
Vereinigte Staaten
Cleary Gottlieb wurde 1946 mit der gleichzeitigen Eröffnung der Büros in New York und Washington gegründet und ist heute als eine der führenden Anwaltskanzleien in den Vereinigten Staaten anerkannt. So belegt die Kanzlei seit Einführung der „A-List“ durch die Fachzeitschrift
The American Lawyer im Jahr 2003 ununterbrochen einen Platz unter den zehn besten US-amerikanischen Kanzleien dieser Rangliste. Diese Einstufung basiert auf einer Vielzahl von Faktoren, zu denen neben unserem geschäftlichen Erfolg auch unser Engagement im Bereich der
pro bono-Rechtsberatung zählt.
Unsere Anwälte in den Vereinigten Staaten beraten US-amerikanische und ausländische Mandanten im Rahmen von großen und komplexen Transaktionen und arbeiten dabei eng mit den Anwälten aus unseren anderen Büros zusammen. Viele unserer US-amerikanischen Anwälte verfügen selbst über internationale Erfahrung und waren für mehrere Jahre in den europäischen und asiatischen Büros der Kanzlei tätig. Hierdurch haben sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in Bezug auf die Abwicklung internationaler Transaktionen beständig weiterentwickelt. Da keines unserer Büros in bestimmte Abteilungen unterteilt ist, verfügen zudem viele unserer Anwältinnen und Anwälte über Erfahrungen in mehreren Praxisbereichen.
Mit über 400 Anwältinnen und Anwälten ist unser Büro in New York das größte Büro der Kanzlei und eine wichtige Schaltstelle für unsere Aktivitäten. In New York sind Anwälte aus allen wichtigen Praxisbereichen der Kanzlei tätig, so dass dieses Büro als Paradebeispiel für die umfassende Praxis von Cleary Gottlieb gelten kann.
Unser Büro in Washington ist das Zentrum unserer US-amerikanischen Kartell- und Aufsichtsrechtspraxis. Dort sind etwa 100 Anwältinnen und Anwälte tätig, die eng mit ihren Kollegen aus den europäischen Büros zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit gewährleistet eine erstklassige Beratung unserer Mandanten zu kartell- und aufsichtsrechtlichen Fragen aller Art, die sich bei komplexen Transaktionen in stark regulierten Branchen ergeben können. Die aufsichtsrechtliche Praxis unseres Washingtoner Büros befasst sich unter anderem mit wertpapier- und bankrechtlichen Fragestellungen, Compliance-Themen sowie Fragen des Umwelt- und Energierechts. Darüber hinaus verfügt das Büro über eine anerkannte Praxis für Unternehmenstransaktionen. Die Anwälte aus diesem Bereich beraten führende US-amerikanische und internationale Mandanten bei einer Vielzahl von gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Rechtstreitigkeiten aller Art.
Europa
Cleary Gottlieb verfügt seit über 50 Jahren über eine starke Präsenz in Europa. Dabei hat sich die Kanzlei in allen Märkten, in denen sie bislang tätig geworden ist, und bei der Begleitung innovativer grenzüberschreitender Transaktionen einen Namen gemacht. Unser hohes Ansehen in Europa ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass wir uns stets an den Bedürfnissen unserer Mandanten orientieren und unsere Praxis im Einklang damit beständig ausweiten. Heute beschäftigen wir in Europa rund 300 Anwältinnen und Anwälte in acht Büros, die sich in den bedeutendsten Finanzzentren und in unmittelbarer Nähe zu den wichtigsten Aufsichtsbehörden befinden.
Bereits im Jahre 1949 eröffneten wir unser erstes ausländisches Büro in Paris, wo wir Jean Monnet, den bedeutendsten Architekten der Europäischen Gemeinschaften, zunächst bei der Umsetzung des Marshall-Plans und später bei der Konzeption der Gründungsverträge für die Europäischen Gemeinschaften berieten. Es folgten Büroeröffnungen in Brüssel (1960), London (1971), Frankfurt und Moskau (1991), Rom (1998), Mailand (2001) und Köln (2004). Heute praktiziert mehr als ein Drittel unserer Anwältinnen und Anwälte in den europäischen Büros von Cleary Gottlieb. Jedes dieser Büros ist wesentlicher Bestandteil unserer weltweiten Praxis und zugleich ein dynamisches, voll integriertes und angesehenes Mitglied der lokalen Rechtsgemeinschaft.
Die meisten unserer europäischen Partner stammen aus dem Land, in dem sie praktizieren, und sind dort als Anwälte zugelassen. Dadurch verfügen unsere Büros in Europa nicht nur über fundierte Kenntnisse des lokalen Rechts, sondern auch über ein umfassendes Verständnis der jeweiligen kulturellen und geschäftlichen Gepflogenheiten. Unser Büro in Paris wird beispielsweise als „die amerikanischste der französischen Anwaltskanzleien und die französischste der amerikanischen Anwaltskanzleien“ bezeichnet. Unsere europäischen Anwälte arbeiten eng mit den US-amerikanischen und asiatischen Büros der Kanzlei zusammen, um Mandanten weltweit optimal beraten zu können. Die große Zahl US-amerikanischer Anwälte, die in den europäischen Büros der Kanzlei tätig sind, versetzt uns in die Lage, europäische Mandanten kompetent zu allen Fragen des US-amerikanischen Rechts zu beraten. Zunehmend komplexe und häufig grenzüberschreitende Belange unserer Mandanten sind somit bei unseren Spezialisten in besten Händen.
In Europa ist Cleary Gottlieb in den Bereichen M&A, Kapitalmarktrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Private Equity, Steuerrecht, internationaler Handels- und Aufsichtsrecht, Restrukturierung, Insolvenzrecht, gewerblicher Schutzrechte und Rechtsstreitigkeiten tätig. In vielen dieser Rechtsgebiete gelten unsere europäischen Anwältinnen und Anwälte international als führend. Unsere europäischen Büros wirken regelmäßig an bedeutsamen und innovativen Transaktionen mit. So hat beispielsweise unser Moskauer Büro bei der ersten Eurobond-Emission des russischen Staates, den beiden einzigen US-Börsengängen russischer Unternehmen seit der russischen Finanzkrise 1998, der Sanierung eines führenden russischen Versorgungsunternehmens und der Finanzierung des Blue-Stream-Projekts zum Bau und Betrieb einer Erdgasleitung von Russland durch das Schwarze Meer in die Türkei beraten.
Auch unsere Expansion in Europa steht im Zeichen des hohen Qualitätsanspruchs von Cleary Gottlieb. Zur Erfüllung dieses Anspruchs trägt die besondere Kollegialität unserer Anwältinnen und Anwälte in erheblichem Maße bei. Wir konzentrieren uns daher auch in Europa auf das organische Wachstum der Kanzlei und nicht – wie manche Wettbewerber – auf Fusionen mit lokalen Anwaltskanzleien oder deren Erwerb. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass unsere Anwältinnen und Anwälte für die gleichen Werte einstehen und denselben Qualitätsanspruch verfolgen. Wir verstehen uns als ein weltweites integriertes Team, das Mandanten hilft, ihre Ziele zu erreichen oder sogar zu übertreffen.
Asien
Cleary Gottlieb gehörte zu den ersten internationalen Kanzleien, die ein Büro in Asien eröffneten, und verfügt seit mehr als 25 Jahren über eine starke Präsenz in dieser Region. Unser Büro in Hongkong wurde im Jahr 1980 eröffnet. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in Asien sind wir mit den dortigen Verhältnissen bestens vertraut, so dass wir nicht nur asiatische, sondern auch ausländische Mandanten, die dort geschäftlich tätig sind, qualifiziert beraten können. Im Jahr 2006 eröffnete Cleary Gottlieb ein Büro in Peking. Mit diesem Schritt trug die Kanzlei dem wirtschaftlichen Wachstum Chinas und dem damit einhergehenden Beratungsbedarf unserer Mandanten Rechnung.
In Hongkong und Peking arbeiten heute etwa 30 Anwältinnen und Anwälte. Viele von ihnen sprechen Mandarin als Muttersprache. Unsere asiatische Praxis ist auf umfangreiche und komplexe Transaktionen in den Bereichen Kapitalmarkt (Aktien und Anleihen), M&A, Private Equity, Staatsverbindlichkeiten und Restrukturierungen spezialisiert. Dabei sind wir bereits seit langem im Norden Asiens (insbesondere China, Korea und Nachbarstaaten), zunehmend aber auch in Süd- und Südostasien tätig.
Cleary Gottlieb berät Mandanten in Asien in einem breiten Spektrum von Angelegenheiten. So sind wir für die koreanische Regierung und koreanische Unternehmen tätig und haben die malaysische Regierung und die Republik Indonesien bei innovativen Finanzierungstransaktionen beraten. In jüngerer Zeit haben wir zudem bei vielen bedeutenden M&A-Transaktionen in Asien mitgewirkt. Hierzu zählen unter anderem die bislang größte Auslandsinvestition in Korea und der bislang einzige Erwerb eines chinesischen Finanzinstituts durch einen ausländischen Investor. Im Kapitalmarktbereich hat Cleary Gottlieb sechs der insgesamt acht koreanischen Unternehmen beraten, die an der New York Stock Exchange notiert sind. Darüber hinaus haben wir den bislang größten Börsengang eines koreanischen Unternehmens als Berater begleitet.
Lateinamerika
Seit fast einem halben Jahrhundert nimmt Cleary Gottlieb in Lateinamerika eine herausragende Position unter den internationalen Kanzleien ein. Unsere Tätigkeit in der Region reicht weiter zurück als die aller anderen US-amerikanischen Kanzleien, die in Lateinamerika tätig sind. So haben wir unsere Mandanten bei vielen bedeutenden Transaktionen beraten, die sich prägend auf die Geschäftswelt der gesamten Region ausgewirkt haben. Mehr als 80 unserer Anwältinnen und Anwälte sprechen Spanisch, und mehr als 20 Portugiesisch. Sie bilden damit ein Team, das nicht nur über exzellentes Fachwissen, sondern auch über die notwendigen sprachlichen Kenntnisse für eine reibungslose Kommunikation mit unseren Mandanten in Lateinamerika verfügt.
Cleary Gottlieb vertritt zwei Drittel aller lateinamerikanischen Regierungen. Zu unseren bedeutendsten und innovativsten Transaktionen in dieser Region zählen unter anderem die Entwicklung der
Brady Bonds für Mexiko sowie die Beratung bei den meisten staatlichen Umschuldungen, einschließlich der historischen Umschuldung Argentiniens im Umfang von rund US$ 100 Mrd. Darüber hinaus haben wir den ersten Börsengang am
Novo Mercado der Wertpapierbörse von São Paulo begleitet.
Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit in Lateinamerika haben wir Kapitalmarkttransaktionen, Projektfinanzierungen, Joint Ventures, Privatisierungen, Fragen des Schuldenmanagements, Verbriefungstransaktionen, M&A, Technologietransfers sowie Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren für unsere Mandanten abgewickelt. In nahezu jedem lateinamerikanischen Land haben unsere Anwälte an der Finanzierung von Projekten zur Gewinnung von Rohstoffen, im Bereich der Stromversorgung und des Verkehrswesens, zur Industrialisierung und zur Entwicklung der Infrastruktur mitgewirkt. Cleary Gottlieb unterstützt dabei Mandanten in Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, der Dominikanischen Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama und Venezuela durch die Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle.
Mit unseren zwölf Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten können wir Mandanten über geographische und rechtliche Grenzen hinweg kompetent und effizient beraten. Die Anwältinnen und Anwälte unserer lateinamerikanische Praxis sind daher nicht nur mit den regionalen Verhältnissen bestens vertraut. Vielmehr arbeiten sie transaktionsbezogen auch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern und anderen Rechtsgebieten zusammen.
Im Jahr 2003 wurde Cleary Gottlieb von der Fachzeitschrift
The American Lawyer als Kanzlei ausgezeichnet, die mehr Länder in Lateinamerika vertritt als jede andere Kanzlei.