Umweltrecht

Die Anfänge der umweltrechtlichen Praxis von Cleary Gottlieb reichen bis in die 1970er Jahre zurück. Diese lange Tradition begründet unsere besondere Expertise in dieser hochkomplexen Materie, von der unsere Mandanten im Umgang mit umweltrechtlichen Fragen heute profitieren. Wir beraten Unternehmen aus nahezu jedem Wirtschaftsbereich und fast überall auf der Welt bei der Bewertung umweltrechtlicher Haftungsrisiken und entwickeln geeignete Strategien zur Erfüllung der jeweils anwendbaren rechtlichen Vorga-ben.

Unsere weltweite Beratungstätigkeit bezieht sich auf umwelt-, gesundheits- und sicherheitsrechtliche Fragestellungen, die sich in den unterschiedlichsten wirtschaftlichen Zusammenhängen stellen können. Hierbei arbeiten wir regelmäßig auch mit entsprechenden Fachexperten aus anderen Gebieten zusammen. Die Kenntnis aktueller Entwicklungen im Bereich des Umweltrechts und der einschlägigen Geschäftspraktiken versetzt uns in die Lage, Mandanten nicht nur im Hinblick auf ihre rechtlichen Pflichten qualifiziert zu beraten, sondern auch geeignete Strategien für Compliance-Programme und die Reduzierung umweltrechtlicher Risiken zu entwickeln.

Die Anwälte und Anwältinnen aus unserer umweltrechtlichen Praxis arbeiten sehr eng mit anderen Fachbereichen der Kanzlei zusammen, um

  • Mandanten bei der Einschätzung umweltrechtlicher Risiken und ihrer Behandlung im Rahmen von gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Transaktionen zu beraten,

  • Mandanten im Hinblick auf umweltrechtliche Meldepflichten und kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten zu unterstützen,

  • die Erfüllung bedeutsamer regulatorischer Anforderungen sicherzustellen,

  • die Interessen von Mandanten in zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren zu vertreten sowie

  • komplexe Risikoeinschätzungen oder wissenschaftlich-technische Maßnahmen durchzuführen, wozu beispielsweise die Dekontamination von Betriebsstätten und die Erfüllung regulatorischer Anforderungen an die Verwendung und Registrierung von Chemikalien gehören.

Unsere Büros in Washington und in Europa beraten Mandanten in enger Kooperation zu grenzüberschreitenden umweltrechtlichen Programmen, die für das Tagesgeschäft und die strategische Ausrichtung internationaler Unternehmen von Bedeutung sind. Sowohl in den USA als auch in Europa verfolgen wir neue Gesetzesinitiativen und kommentieren die Auswirkungen, die sich hieraus für unsere Mandanten ergeben können. Wir entwickeln Eingaben zu regulatorischen Fragen an die zuständigen Behörden und beraten z. B. Gesellschaften, die Ausnahmen oder Befreiungen von bestimmten umweltrechtlichen Vorschriften erreichen möchten.