Regulatorischer Hinweis

Maßgebliche berufsrechtliche Regeln für die in der Europäischen Union ansässigen Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei

Die jeweiligen Zulassungsorte der Anwältinnen und Anwälte von Cleary Gottlieb kann ihren Biografien entnommen werden, die auf dieser Internetseite unter „Anwältinnen und Anwälte” zu finden sind. Im Folgenden werden Links zu den für unsere in Europa ansässigen Anwältinnen und Anwälte geltenden berufsrechtlichen Regeln aufgeführt.

Europäische Union in Europa

Die Berufregeln der Anwältinnen und Anwälte der Europäischen Union sind auf der Internetseite des CCBE einsehbar.

Albanien

Die Berufsbezeichnung “avokat” wird durch das Gesetz Nr. 9109 vom 17. Juli 2003 “Per Profesionin e Avokatit ne Republiken e Shqiperise” geregelt, das online nur auf albanisch eingesehen werden kann. Die berufständischen Regeln, die nur in gedruckter Form bei der nationalen Rechtsanwaltskammer von Albanien (Dhoma Kombetare e Avokatise) erhältlich sind, sind von der nationalen Rechtsanwaltskammer von Albanen verabschiedet worden und werden von dieser bei Bedarf angepasst. Die zuständige Rechtsanwaltskammer ist die nationale Rechtsanwaltskammer von Albanien (Dhoma Kombetare e Avokatise).

Australien (New South Wales and Western Australia)

Die Berufsbezeichnungen „barrister“ und „solicitor“ werden durch die jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammern in den jeweiligen Staaten bzw. Territorien von Australien geregelt. In New South Wales ist die New South Wales Bar Association die für barristers zuständige Rechtsanwaltskammer und die Law Society of New South Wales diejenige für solicitors. Die für barristers geltenden berufsständischen Regeln sind „The New South Wales Barristers’ Rules“ und können auf der Internetseite der New South Wales Bar Association eingesehen werden. Die für solictors geltenden berufsständischen Regeln sind die „Professional Conduct and Practice Rules“ und können auf der Internetseite der Law Society of New South Wales eingesehen werden. In Western Australia ist das Legal Practice Board für die Überwachung und Einhaltung der berufsständischen Regeln für alle Rechtsanwälte (sowohl barristers als auch solictors) in Western Australia zuständig. Die geltenden berufständischen Regeln sind der „Legal Practice Act 2003“, die „Legal Practice Board Rules 2004“ und die „Legal Practice Regulations 2005“. Diese können auf der Internetseite des Legal Practice Board of Western Australia eingesehen werden.

Belgien

Der Beruf des „advocaat/avocat“ wird durch Artikel 428-508 des belgischen Gerichtsgesetzbuches (Gerechtelijk Wetboek/Code judiciaire) geregelt, das unter www.juridat.be zugänglich ist. Die Berufsregeln, die für Anwältinnen und Anwälte gelten, die der Brüsseler Anwaltskammer angehören bzw. dort zugelassen sind, sind bei folgenden Rechtanwaltskammern erhältlich:

Deutschland

Zuständige Rechtsanwaltskammern für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG),
  • Fachanwaltsordnung (FAO),
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

Die Texte sind im Internetangebot der Bundesrechtsanwaltskammer zugänglich.

Zuständige Steuerberaterkammer:

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater sind:
  • Steuerberatungsgesetz (StBerG),
  • Durchführungsverordnung (DVStB),
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV),
  • Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB).

Die Texte sind im Internetangebot der Bundessteuerberaterkammer (Bereich Downloads/Berufsrecht) zugänglich.

England und Wales

Der Anwaltsberuf ist in England und Wales in zwei Bereiche aufgeteilt: Solicitors und Barristers. Die berufsständischen Regeln von Solicitors werden von The Solictors Regulation Authority nach von dem Legal Services Board genehmigten Bestimmungen gemäß des Legal Services Act von 2007 geregelt. Der SRA Code of Conduct 2011 ist auf www.sra.org.uk/solicitors/handbook/code einsehbar. Barristers unterliegen dem General Council of the Bar of England and Wales, dessen Regeln und Leitlinien auf www.barcouncil.org.uk einsehbar sind.

Frankreich

Die Internen Regeln der Pariser Anwaltskammer (Règlement Intérieur du Barreau de Paris) für die bei der Pariser Anwaltskammer zugelassene Anwältinnen und Anwälte („avocats“) sind unter www.avocatparis.org einsehbar.

Hong Kong

Der Stand des „solicator“ wird durch die Law Society of Hong Kong geregelt. Die geltenden berufständischen Regeln für solicitors sind die „Hong Kong Solictors’ Guide to Professional Conduct“, die auf der Internetseite der Law Society of Hong Kong eingesehen werden können.

Indien

In Indien wird die Berufsbezeichnung „advocate“ verwendet. Das maßgebliche Gesetz für den Anwaltsberuf in Indien ist der Advocates Act 1961, der die Bildung des Bar Council of India und der Bar Councils der jeweiligen Bundesstaaten vorschreibt. Ferner legen die Regeln des Bar Council of India Standards der berufsständischen Regeln fest, die unter http://lawmin.nic.in/la/subord/bci_index.htm einsehbar sind. Advocates werden am höchsten Gericht des Bundesstaates, in dem sie tätig sind, zugelassen.

Irland

Der Anwaltsberuf in Irland ist in zwei eigene Zweige unterteilt: Solicitors und Barristers. The Law Society of Ireland ist die stellvertretende und regulatorische Organisation des Berufs des Solicitor. Solicitors unterliegen dem Solicitors Acts, 1954 to 2002 und den dazugehörigen Regeln, einsehbar unter http://www.lawsociety.ie/. Praktizierende Barristers unterliegen dem Code of Conduct of the Bar Council of Ireland, einsehbar unter http://www.lawlibrary.ie/, und werden von der Honourable Society of the Kings Inns und dem Bar Council of Ireland beaufsichtigt.

Israel

In Israel wird die Berufsbezeichnung „advocate“ verwendet. Die zuständige Stelle, die israelische Anwaltskammer, unterliegt dem Bar Association Law, 5721 – 1961, das unter http://www.israelbar.org.il/english_inner.asp?pgId=10166&catId=372 einsehbar ist. Die maßgeblichen Berufsregeln für „advocates“ sind im o. g. Gesetz sowie in den Bar Association Rules (Professional Ethics) – 1986 niedergelegt, die auf der gleichen Webseite wie das Gesetz einsehbar sind.

Zusätzliche Informationen zur israelischen Anwaltskammer sind unter http://www.israelbar.org.il/english.asp?catId=372 einsehbar.

Italien

Der Beruf des „avvocato“ unterliegt zahlreichen italienischen Gesetzen und Regierungserlassen, deren wichtigste Bestimmungen im Königlichen Gesetzesdekret Nr. 1578/1933 nachgelesen werden können. Die berufsständischen Regeln (Codice Deontologico Forense), die für Anwältinnen und Anwälte gelten, die einer italienischen Anwaltskammer angehören bzw. dort zugelassen sind, sind unter www.consiglionazionaleforense.it.

Kanada

In der Provinz Ontario werden die berufsständischen Regeln sowohl von Barristers als auch von Solicitors von der Law Society of Upper Canada kraft der Befugnisse des Law Society Act geregelt. Die berufsständischen Pflichten von Barristers und Solicitors sind in der Satzung der Law Society (http://www.lsuc.on.ca/with.aspx?id=1070) und den Rules of Professional Conduct niedergelegt (http://www.lsuc.on.ca/with.aspx?id=671).

Libanon

Der Stand des „Lawyer“ wird durch die Rechtsanwaltskammer von Beirut und Tripolis geregelt. In Beirut ist die zuständige Rechtsanwaltskammer die Beirut Bar Association. Eine Beschreibung der geltenden berufständischen Regeln kann auf der Internetseite der Beirut Bar Association unter „Regulations“ eingesehen werden.

Luxemburg

Der Beruf des „avocat“ wird durch die Rechtsanwaltskammer von Luxemburg geregelt. Die relevanten Berufsregeln sind die Internen Regeln der Luxemburger Rechtsanwaltskammer (Règlement Intérieur du Barreau de Luxembourg) und das Luxemburger Gesetz vom 10. August 1991, in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Internen Regeln der Luxemburger Rechtsanwaltskammer sind unter http://www.barreau.lu/2005/index.1024x768.php?pg=pres&bar=lu&lng=de einsehbar.

Niederlande

Der Beruf des „advocaat“ unterliegt dem Advocatenwet, einsehbar unter www.advocatenorde.nl. Die Berufsregeln, die für Anwältinnen und Anwälte gelten, die Mitglied einer niederländischen Anwaltskammer sind bzw. dort eingetragen sind, sind unter www.advocatenorde.nl einsehbar.

Österreich

Zuständige berufsrechtliche Organisation für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:

Die maßgeblichen Berufsregeln für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind:
  • Rechtsanwaltsordnung (RAO)
  • Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
  • Rechtsanwaltstarifgesetz
  • Autonome Honorar-Richtlinien

Der Text dieser Dokumente ist über die Internetseite des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags einsehbar.

Russische Föderation

Der Stand „Attorney“ wird gegenwärtig nicht reguliert (im Gegensatz zum Stand „advocates“).

Schweiz

Die berufständische Vertretung in der Schweiz unterliegt dem Bundesgesetz über die Freizügikgeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (einsehbar unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_61.html). Ferner hat jeder Kanton Gesetze zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 verabschiedet.

Spanien

Der Beruf des „abogado“ in Spanien unterliegt dem Königlichen Dekret vom 22. Juni 2001 (Königliches Gesetzesdekret Nr. 658/2001 mit dem Titel Estatuto General de la Abogacía Española). Der Consejo General de la Abogacía Española ist das Gremium, das die verschiedenen Anwaltskammern in Spanien koordiniert und vertritt. Die berufsständischen Regeln (Código deontológico), die für Anwältinnen und Anwälte gelten, die bei einer spanischen Anwaltskammer zugelassen sind, wurden am 30. Juni 2000 vom Consejo General de la Abogacía Española verabschiedet. Diese Regeln sowie der Königliche Erlass zum Beruf des „abogado“ sind unter www.cgae.es einsehbar.

Tunesien

Die Berufsbezeichnung “Avocat” in Tunesien wird durch das Gesetz Nr. 89-87 vom 7. September 1989, in der Fassung des Gesetzes Nr. 2006-30 vom 15.Mai 2006, geregelt. Berufsständische Regeln finden sich in der Geschäftsordnung der Tunesischen Rechtsanwaltskammer. Diese Regeln können auf Französisch (bezüglich des Gesetzes Nr. 89-87) und auf Arabisch bezüglich der Geschäftsordnung unter http://www.e-justice.tn/index.php?id=85 eingesehen werden.

Vereinigte Staaten von Amerika

In den Vereinigten Staaten wird die Berufsbezeichnung „attorney at law“ verwendet.

Zuständige amerikanische berufsrechtliche Organisationen sind:
  • Appellate Divisions of the Supreme Court of the State of New York (bei einer Zulassung im Bundesstaat New York)
  • The District of Columbia Bar (bei einer Zulassung im District of Columbia)
  • Supreme Court of New Jersey (bei einer Zulassung im Bundesstaat New Jersey)
  • The State Bar of California, a public corporation within the judicial branch of government, serving as an arm of the California Supreme Court
  • The Colorado Supreme Court
  • The Michigan Supreme Court
  • The Texas State Bar, an administrative agency under the administrative control of the Supreme Court of Texas
  • The Washington State Supreme Court

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regeln für „attorneys at law“ werden vom jeweiligen amerikanischen Bundesstaat festgelegt.
  • In New York wird der Lawyer’s Code of Responsibility angewendet, der über die Internetseite der New York State Bar Association einsehbar ist.
  • Im District of Columbia werden die Washington D.C. Rules of Professional Conduct angewendet. Sie sind über die Internetseite des District of Columbia Bar einsehbar.
  • In New Jersey werden die Rules of Professional Conduct angewendet. Das Office of Attorney Ethics fungiert als Untersuchungs- und Durchsetzungsorgan des Supreme Court of New Jersey und entbindet diesen von seiner verfassungsmäßigen Verantwortung der Beaufsichtigung und Disziplinierung von Anwältinnen und Anwälte in New Jersey. Die Rules of Professional Conduct sind über die Internetseite der New Jersey Courts einsehbar.
  • In Kalifornien werden die California Rules of Professional Conduct angewendet. Sie sind über die Internetseite des State Bar of California einsehbar.
  • In Colorado werden die Colorado Rules of Professional Conduct angewendet. Sie sind über die Internetseite der Colorado Bar Association einsehbar.
  • In Michigan werden die Michigan Rules of Professional Conduct angewendet und können über die Internetseite des State Bar of Michigan eingesehen werden.
  • In Texas werden die Texas Disciplinary Rules of Professional Conduct angewendet und können über die Internetseite des State Bar of Texas eingesehen werden.
  • In Washington State werden die Washington State Rules of Professional Conduct angewendet und können über die Internetseite der Washington Courts eingesehen werden.