Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte zählen häufig zu den wertvollsten Vermögensgegenständen eines Unternehmens. Cleary Gottlieb berät Mandanten daher zu allen Fragen des Erwerbs, der Durchsetzung und Verteidigung, Kommerzialisierung und Nutzung verschiedenster Formen geistigen Eigentums. Im Rahmen unserer führenden internationalen Praxis können unsere Anwälte dabei auf alle Ressourcen der Kanzlei zurückgreifen, die für gewerbliche Schutzrechte weltweit von Bedeutung sind.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit Patenten, Urheberrechten, Know-How, Marken und sonstigen Formen geistigen Eigentums. Die Unternehmen, die uns in diesem Bereich regelmäßig mit ihren wichtigsten Angelegenheiten betrauen, sind in verschiedensten Branchen tätig. Zu nennen sind insbesondere Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Informationstechnologie, E-Commerce, Computer-Hardware und Software, Konsumgüter, Medien und Entertainment, Pharmazie und der Produktionsbereich.
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes haben wir für unsere Mandanten in vielen Prozessen und Schiedsverfahren erfolgreiche und richtungsweisende Ergebnisse erzielt. Da Rechtsstreitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte oft in mehreren Rechtsordnungen ausgetragen werden, kommt unserer weltweiten Prozess- und Schiedsgerichtspraxis in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Stets richten wir unsere Strategie dabei auf die konkreten Bedürfnisse unserer Mandanten aus, die wir bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen ebenso wie der gütlichen Beilegung von Streitigkeiten beraten.
Auch im Rahmen unserer Transaktionspraxis beraten wir Mandanten weltweit zu Fragen des geistigen Eigentums. So verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Strukturierung, Gestaltung und Verhandlung von Transaktionen, die sich auf gewerbliche Schutzrechte beziehen. Zu nennen sind etwa Lizenzierungen, strategische Partnerschaften zwischen Unternehmen, Joint Ventures, Verträge im Bereich Forschung und Entwicklung, Fertigungsverträge, Liefer- und Vertriebsverträge, Marketing- und Werbeverträge sowie Outsourcing-, Beratungs- und Dienstleistungsverträge. Ferner beraten wir Private-Equity-Fonds, Investmentbanken und Unternehmen zu gewerblichen Schutzrechten, die im Rahmen von Unternehmenskäufen, Veräußerungen, Ausgliederungen, Finanzierungen oder Börsengängen Bedeutung erlangen. Dabei helfen wir unseren Mandanten durch zielorientiertes Vorgehen, im Rahmen der Vertragsverhandlungen stets die richtigen Prioritäten zu setzen.
Cleary Gottlieb erbringt auch strategische Beratungsleistungen für Mandanten. Beispielsweise unterstützen wir Unternehmen bei der Bewertung und Minimierung rechtlicher Risiken und entwickeln Strategien zum Schutz und zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Darüber hinaus sind wir im Rahmen der Umstrukturierung gewerblicher Schutzrechte tätig und beraten Mandanten zu Fragen ihrer Marken- und Lizenzpolitik.
Unsere im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierten Anwälte arbeiten eng mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen des Gesellschafts-, Steuer- und Kartellrechts sowie aus den Bereichen Finanzierung und Restrukturierung zusammen. Durch die Integration dieser Praxisbereiche können wir Mandanten umfassend und effizient bei der Verfolgung ihrer unterschiedlichen Interessen beraten.