Internationaler Handel

Cleary Gottlieb verfügt über eine hochentwickelte internationale Praxis in zwölf bedeutenden Wirtschaftszentren der Welt, die Mandanten zu einem breiten Spektrum von Handels- und Zollangelegenheiten berät. Unsere Büros in Brüssel und Washington stellen nicht nur einen engen Kontakt mit den wichtigsten Behörden der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten sicher, sondern ermöglichen auch eine koordinierte transatlantische Beratung bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

Unser Brüsseler Büro berät und vertritt Mandanten in Verfahren vor der Europäischen Kommission und anderen Institutionen in Anti-Dumping-Fällen, Zollangelegenheiten, Fragen der Güterherkunft, Einfuhrquoten, anderen Importbeschränkungen und Ausfuhrgenehmigungsverfahren. Soweit erforderlich, führen wir auch Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gericht erster Instanz. Unsere umfangreiche Praxis im Bereich des internationalen Handels schließt darüber hinaus die Interpretation und Anwendung von Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und anderen Staaten ein. Zudem beraten wir Mandanten bei der Auslegung und Beachtung von Handelssanktionen, die von der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten oder den Vereinten Nationen verhängt wurden.

Unser Büro in Washington berät Mandanten insbesondere im Hinblick auf US-amerikanische Sanktionen und Gesetze zur Exportkontrolle, wozu beispielsweise die Anforderungen des Office of Foreign Asset Control (OFAC), Ausfuhrbestimmungen und Boykottverbote des Department of Commerce sowie Beschränkungen des internationalen Waffenhandels durch das State Department gehören. Mandanten aus anderen Ländern beraten wir im Hinblick auf Investitionsbeschränkungen, die bei geplanten Akquisitionen in den Vereinigten Staaten Anwendung finden, und den National Security Review nach dem geänderten Exon-Florio Act. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der Beratung privater und öffentlicher Mandanten im Zusammenhang mit der Verhandlung und Auslegung von bi- oder multilateralen Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten. Außerdem vertreten wir Mandanten in Anti-Dumping-Verfahren und Zollangelegenheiten vor der International Trade Commission, dem Department of Commerce und den US-amerikanischen Gerichten.