Die deutschen Büros von Cleary Gottlieb befinden sich in Frankfurt am Main und Köln und sind inmitten wichtiger Wirtschafts- und Finanzzentren des Landes angesiedelt. Das Frankfurter Büro wurde 1991 gegründet. Es befindet sich im Main Tower, einem markanten Gebäude im Herzen des Frankfurter Bankenviertels. Das im Jahr 2004 eröffnete Kölner Büro ist in einer Jugendstilvilla in der Nähe des historischen Stadtzentrums untergebracht. In diesen Büros arbeiten insgesamt rund 70 Anwältinnen und Anwälte, die überwiegend ihre juristische Ausbildung in Deutschland absolviert haben. Mehr als die Hälfte unserer Anwälte verfügt über Zulassungen in mehr als einer Rechtsordnung. So sind beispielsweise viele unserer deutschen Anwältinnen und Anwälte auch in New York zur Praxis zugelassen. Unsere deutschen Büros können Mandanten daher auf nationaler, europäischer und globaler Ebene zu einem breiten Spektrum von Rechtsgebieten beraten.
Cleary Gottlieb gilt bei privaten und öffentlichen M&A-Transaktionen als eine der führenden Kanzleien in Europa. Unsere deutsche M&A-Praxis befasst sich nicht nur mit „traditionellen“ M&A-Transaktionen, sondern auch mit Umstrukturierungen, Private-Equity-Investitionen, Joint Ventures und Outsourcing-Vereinbarungen. Dabei beraten wir oft zu Transaktionen, die innerhalb Europas oder weltweit mehrere Rechtsordnungen zugleich betreffen. Auch steuer- und aufsichtsrechtliche Aspekte einer M&A-Transaktion decken wir im Rahmen unserer umfassenden Beratungstätigkeit ab. Im Jahr 2002 haben unsere Partnerinnen und Partner unter dem Titel „German Takeover Law – A Commentary“ die erste englischsprachige Kommentierung des neuen deutschen Übernahmerechts publiziert. Darüber hinaus haben unsere M&A-Partner im Jahr 2005 mit dem „Takeover Law Compendium – Germany“, eine Analyse öffentlicher Angebote und Übernahmen in Deutschland veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird.
Im Kapitalmarktbereich gilt Cleary Gottlieb als eine der führenden Kanzleien Deutschlands. In den vergangenen Jahren hat unser Kapitalmarktteam im Frankfurter Büro Emittenten und Investmentbanken bei großen und innovativen Kapitalmarkttransaktionen in Deutschland und Mitteleuropa beraten, die sich auf Aktien und Anleihen bezogen. Zudem beraten wir führende deutsche Unternehmen fortlaufend im Hinblick auf ihre Berichtspflichten nach dem US-amerikanischen Kapitalmarktrecht. Weitere wichtige Bereiche unserer Kapitalmarktpraxis sind Projektfinanzierungen, strukturierte Finanzierungen, Derivate und strukturierte Produkte sowie kapitalmarktbezogenes Aufsichtsrecht.
Der Bereich des Kartellrechts wird vornehmlich von unserem Kölner Büro abgedeckt. Von dort aus sind das Bundeskartellamt und das für deutsche Kartellrechtsverfahren zuständige OLG Düsseldorf ebenso wie die Hauptverwaltungen vieler deutscher Großunternehmen gut erreichbar. Die kartellrechtliche Beratung internationaler und deutscher Mandanten umfasst die gesamte Bandbreite des deutschen und europäischen Kartellrechts (Fusionskontrolle, Kartelle, angeblicher Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, staatliche Beihilfen etc.). Dabei vertreten wir Mandanten unter anderem in Verfahren vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission und den deutschen und europäischen Gerichten.
Unsere Frankfurter Steuerrechtspraxis berät insbesondere zu steuerlichen Fragen bei M&A- und Kapitalmarkttransaktionen. Zu nennen sind etwa die steuerliche Behandlung von Umstrukturierungen, innovative Finanzprodukte, hybride Finanzierungen sowie steuerliche Umstrukturierungen im Hinblick auf einen Börsengang. Die Anwälte unserer Steuergruppe beraten außerdem zum deutschen internationalen Steuerrecht (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuergesetz), und zwar sowohl hinsichtlich der Besteuerung ausländischer Unternehmen im Inland als auch der Besteuerung inländischer Unternehmen im Ausland, sowie zu EU-rechtlichen Aspekten von Steuerangelegenheiten.
Cleary Gottliebs wachsende deutsche Praxis für Prozessführung und Schiedsverfahren berät Mandanten aus verschiedenen Bereichen, wie etwa ausländische Regierungen, Industrieunternehmen und Banken. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei Mandaten mit völkerrechtlichen Bezügen. Darüber hinaus betreuen wir viele wirtschafts- und vertragsrechtliche Angelegenheiten sowie Verfahren mit kartellrechtlichen Bezügen. Viele unserer Mandate weisen einen internationalen Bezug auf und betreffen Streitigkeiten, die parallel vor Gerichten in verschiedenen Ländern anhängig sind oder vor internationalen Gerichtshöfen verhandelt werden.
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