Regulatorischer Hinweis

Allgemeine Informationspflicht nach Richtlinie 2000/31/EG

Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP ist eine internationale Anwaltskanzlei, die weltweit in verschiedenen Rechtsordnungen tätig ist. Deshalb unterliegen die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei den Rechtsvorschriften und der Zulassung der verschiedenen berufsrechtlichen Aufsichtsbehörden in der Rechtordnung, in der das jeweilige Büro angesiedelt ist.

Weiter Informationen über die Rechtsvorschriften, die die Ausübung des Anwaltsberufs in den Ländern der EU regeln, in denen Cleary Gottlieb Büros unterhält, finden Sie unter den nachstehenden Links.

Belgien
Deutschland
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich

Die jeweiligen Zulassungsorte der Anwältinnen und Anwälte von Cleary Gottlieb kann ihren Biografien entnommen werden, die auf dieser Website unter „Anwältinnen und Anwälte” zu finden sind.