Die Anfänge der umweltrechtlichen Praxis von Cleary Gottlieb reichen bis in die 1970er Jahre zurück. Aufgrund dieser langen Tradition können Mandanten bei umweltrechtlichen Fragen auf unsere besondere Expertise in dieser komplexen Materie vertrauen. Wir beraten weltweit Unternehmen aus verschiedenen Branchen zu umweltrechtlichen Haftungsrisiken und entwickeln dabei geeignete Strategien zur Erfüllung des anwendbaren Rechts.
Unsere Mandate im Bereich des Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrechts sind vielgestaltig und erfordern oft auch eine enge Zusammenarbeit mit technischen Experten. Wir verfolgen aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und in Geschäftspraktiken, um Mandanten im Hinblick auf ihre rechtlichen Pflichten qualifiziert zu beraten und geeignete Strategien für Compliance-Programme und die Reduzierung umweltrechtlicher Risiken zu entwickeln.
Die Anwältinnen und Anwälte unserer umweltrechtlichen Praxis arbeiten eng mit anderen Fachbereichen der Kanzlei zusammen, um
- Mandanten bei der Einschätzung umweltrechtlicher Risiken und ihrer Behandlung im Rahmen von gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Transaktionen zu beraten,
- Mandanten bei der Erfüllung umweltrechtlicher Meldepflichten und kapitalmarktrechtlicher Publizitätspflichten zu unterstützen,
- die Erfüllung regulatorischer Anforderungen sicherzustellen,
- die Interessen von Mandanten in zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren zu vertreten sowie
- komplexe Risikoeinschätzungen oder wissenschaftlich-technische Maßnahmen durchzuführen, wozu beispielsweise die Dekontamination von Betriebsstätten und die Erfüllung regulatorischer Anforderungen an die Verwendung und Registrierung von Chemikalien gehören.
Unsere Büros in Washington und in Europa kooperieren bei der Beratung zu grenzüberschreitenden umweltrechtlichen Programmen, die für das Tagesgeschäft und die strategische Ausrichtung internationaler Unternehmen von großer Bedeutung sind. Sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa verfolgen wir neue Gesetzesinitiativen und kommentieren die Auswirkungen, die sich hieraus für unsere Mandanten ergeben können. Darüber hinaus entwerfen wir Eingaben zu regulatorischen Fragen an die zuständigen Behörden und beraten Gesellschaften, die bestimmte Ausnahmen oder Befreiungen von umweltrechtlichen Vorschriften beantragen.